allgemeine geschäftsbedingungen


FotoDesign Ostwald Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an FotoDesign Ostwald erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Leistungsangebote sind sechs Monate gültig, ab Angebotsdatum.

Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

 

 

2. Urheberrecht

 

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, jedoch nicht das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung (Internet, Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Im Falle der gestatteten Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber “FotoDesign Ostwald” erkennbar genannt werden. Die Namensnennung gilt ebenfalls für Facebook, Twitter, Instagram und allen anderen social media. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.

Die Original-Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

 

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

 

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

 

4. Haftung

 

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf verwahrt digitale Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder digitale Bilddateien nach 12 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten; für Passbilder beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Monate. Sollten vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist digitale Bilddateien durch technische Defekte oder höhere Gewalt unbrauchbar werden, ist der Fotograf nicht haftbar.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bildern, Filmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Er kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgen soll.

 

 

5. Nebenpflichten

 

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Schadenersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.

Storniert oder verschiebt der Auftraggeber einen fest gebuchten Fototermin weniger als 24 Stunden vor dem Termin aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars zu; für Termine am Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt eine Frist von zwei Werktagen vor dem Termin. Speziell schriftlich abgeschlossenen Fotoaufträge beinhalten das zustehende Ausfallhonorar des speziellen Fotoauftrags. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

 

 

7. Nutzung und Verbreitung

 

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

Die Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung des Fotografen benutzt werden dürfen, z. B. im Internet oder in Printmedien. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

8. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.

 

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Eduard Ostwald, Hohes Feld 1a, 38531 Rötgesbüttel, Germany